AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich                                               ab 01.08.2020

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Nico Elektro-Technik e.K., vertreten durch Herrn Nico Dobrescu, Elektrotechniker-Meister.


Herr Nico Dobrescu, Hauptstraße 5, 89542 Herbrechtingen, 
Telefon 07324 708 99 00, Fax 07324 708 99 01, Mail info@nicotechnik.de infolge 

Nico Elektro-Technik e.K. genannt und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer).


Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Angebote, Beratungen und Reparaturen, gelten die nachstehende Bedingungen. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. 

Ansonsten haben unsere Mitarbeiter keine Befugnis, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren. 

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Vertragsabschluss

Bestellungen des Kunden bei Nico Elektro-Technik e.K. , stellen lediglich ein Angebot an Nico Elektro-Technik e.K. zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch 
Nico Elektro-Technik e.K. .
 
Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

Die Annahme erfolgt durch Nico Elektro-Technik e.K. mit gesonderter Auftragsbestätigung 

Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maßgenau anzusehen, es sei denn, die Maßgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt.

An diesen Unterlagen behält sich der Werkunternehmer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne Einverständnis des Werkunternehmers Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich 
verwendet werden; wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden. 

Lieferung

Nico Elektro-Technik liefert ab Firmensitz an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland.

Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. 

Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Nico Elektro-Technik e.K.. 

Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Nico Elektro-Technik e.K. unverzüglich mitzuteilen. 

Hat der Kunde ohne Einwilligung von Nico Elektro-Technik e.K. Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Nico Elektro-Technik e.K. für diese Arbeiten. 

Durch einen Eingriff oder Änderungen im Zählerschrank sowie in die von uns gelieferte Anlage von Fremdpersonen oder einem anderen Handwerksbetrieb erlischt unsere Gewährleistung !

Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt. 

Garantie


Für alle von uns eingebauten und gelieferten elektronischen Bauteile gelten die üblichen Garantieleistungen der Hersteller.

Für die von Drittanbietern gelieferten Teile übernehmen wir keine Haftung.

Da die Schnittstelle zwischen Dimmer und LED-Lampe nicht normiert ist, funktioniert nicht jeder LED-Dimmer mit jeder LED-Lampe! Hersteller von LED Lampen und Dimmern haben sich bislang nicht auf ein übergreifend einheitliches Steuerungssystem einigen können. Deswegen muss neben den grundlegenden technischen Daten der Geräte auch noch auf die Kompatibilität zwischen den Produkten einzelner Hersteller geachtet werden. Im Zweifelsfall sollte man direkt beim Hersteller nach der Kompatibilität zwischen Lampe und Dimmer nachfragen

Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen fallen nicht unter die Garantie. (z.B. Akkus, Batterien, Filter)

Der Garantieanspruch erlischt, wenn Eingriffe oder Reparaturen von Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht autorisiert sind. Ferner dürfen weder fremde Ersatz- oder Zubehörteile eingebaut werden.

Garantieleistungen bewirkten keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen auch keine neue Garantiefrist in Gang. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für die ganze Anlage.


Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 

Das gilt nicht soweit Nico Elektro-Technik e.K. nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Nico Elektro-Technik e.K. dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 


Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

Preise und Leistungen

Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig.

Nico Elektro-Technik e.K. kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der
Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden
angefordert oder vom Werkunternehmer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Nr. 5 VOB/B.

Mitwirkungspflichten

Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Nico Elektro-Technik e.K. berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

Die Angaben von Nico Elektro-Technik e.K. über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.

In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

Eigentumsvorbehalt

Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o.ä. nicht wesentliche
Bestandteile werden, behält sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Werkunternehmens
aus dem Vertrag vor.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus
dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Werkunternehmer vom Kunden den
Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen.
Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde.

Erfolgte die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die
Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und
Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.